Schnee/Glatteis - Wegerecht
Verfasst: 22.01.2009, 16:46
Hallo,
A wohnt an der Straße, B als Hinterlieger und hat ein Wege- und Leitungsrecht.
Der Weg verläuft über die gesamte Grundstückslänge von A, dieser benutzt den Weg gar nicht, da er eine eigene Einfahrt/Eingang hat.
A macht die gesamte Arbeit wie kehren und Unkraut vernichten, bekommt auch keinen Unkostenbeitrag oder Ähnliches. B macht ausser Dreck nichts an dem Weg.
B parkt (incl. Besucherfahrzeuge) mit tgl. mind. 3 Autos in der Einfahrt weil nur eins der eigenen Autos auf deren Grundstück passt.
A hat gebeten zumindest an der weißen Hausfassade nicht zu parken. Diese ist im Sommer neu gestrichen worden und bereits an einigen Stellen, wo die (uralten) Autos angelassen werden, wieder schwarz (ok dunkelgrau). B meint zwar immer, ja ja machen wir nicht mehr, das hält aber keine 2 Tage und es ist wieder alles vollgeparkt.
Das weitere Problem ist das A nicht mehr einsieht, für B Schnee zu räumen bzw. Salz auf das Glatteis zu streuen. B hat die Einfahrt nach den Sanierungsarbeiten zwar erneuert aber dabei zu wenig verdichtet. Dadurch sind wieder Fahrrillen entstanden und bei Regen sickert das Wasser nicht mehr ab. Als es gefroren hat war alles eine Eisfläche.
A hat seine Einfahrt und die gesamte Bürgersteigfläche geräumt aber nicht die Zufahrt zu B. B hat ihn mit einem kleinen Zettel im Briefkasten darfauf aufmerksam gemacht, dass A vergessen hat die Einfahrt zu räumen und darauf hingewiesen, dass A für Schäden aufkommen muss wenn B oder Bs Besuch etwas passiert, schließlich sei es ja As Grundstück. (ach ne und beim Parken vergessen die das immer)
Gibt es irgendein Gesetz das besagt wer (Dienender Herrschender) was zu tun oder auch zu lassen hat? Im Grundbuch wurde nichts eingetragen.
Ich habe hier schon oft gelesen das a. keiner auf "fremden" Grundstück zu parken hat und b. jeder für seinen eigenen Besuch (Thema Schneeräumen) zu haften hat, finde darüber nichts amtliches.
LG und danke schonmal
A wohnt an der Straße, B als Hinterlieger und hat ein Wege- und Leitungsrecht.
Der Weg verläuft über die gesamte Grundstückslänge von A, dieser benutzt den Weg gar nicht, da er eine eigene Einfahrt/Eingang hat.
A macht die gesamte Arbeit wie kehren und Unkraut vernichten, bekommt auch keinen Unkostenbeitrag oder Ähnliches. B macht ausser Dreck nichts an dem Weg.
B parkt (incl. Besucherfahrzeuge) mit tgl. mind. 3 Autos in der Einfahrt weil nur eins der eigenen Autos auf deren Grundstück passt.
A hat gebeten zumindest an der weißen Hausfassade nicht zu parken. Diese ist im Sommer neu gestrichen worden und bereits an einigen Stellen, wo die (uralten) Autos angelassen werden, wieder schwarz (ok dunkelgrau). B meint zwar immer, ja ja machen wir nicht mehr, das hält aber keine 2 Tage und es ist wieder alles vollgeparkt.
Das weitere Problem ist das A nicht mehr einsieht, für B Schnee zu räumen bzw. Salz auf das Glatteis zu streuen. B hat die Einfahrt nach den Sanierungsarbeiten zwar erneuert aber dabei zu wenig verdichtet. Dadurch sind wieder Fahrrillen entstanden und bei Regen sickert das Wasser nicht mehr ab. Als es gefroren hat war alles eine Eisfläche.
A hat seine Einfahrt und die gesamte Bürgersteigfläche geräumt aber nicht die Zufahrt zu B. B hat ihn mit einem kleinen Zettel im Briefkasten darfauf aufmerksam gemacht, dass A vergessen hat die Einfahrt zu räumen und darauf hingewiesen, dass A für Schäden aufkommen muss wenn B oder Bs Besuch etwas passiert, schließlich sei es ja As Grundstück. (ach ne und beim Parken vergessen die das immer)
Gibt es irgendein Gesetz das besagt wer (Dienender Herrschender) was zu tun oder auch zu lassen hat? Im Grundbuch wurde nichts eingetragen.
Ich habe hier schon oft gelesen das a. keiner auf "fremden" Grundstück zu parken hat und b. jeder für seinen eigenen Besuch (Thema Schneeräumen) zu haften hat, finde darüber nichts amtliches.
LG und danke schonmal