Hallo zusammen,
ich habe schon viele gute Antworten auf ähnliche Fragen gelesen, aber bei A ist der Sachverhalt etwas anders.
Grundstück von A ist ein herrschendes Grundstück. Im Grundbuch ist festgehalten, dass A die Auffahrt des Nachbarn B nutzen darf, um auf seinen Grund zu kommen. A befährt die Auffahrt nur, wenn nötig und parkt dort selbstverständlich nicht.
Leider aber parkt B bzw. deren Besuch dort recht häufig, so dass A nicht sein Grundstück "regulär" verlassen kann, ohne bei B zu klingeln.
Wie ist hier die Rechtslage? Dürfen die Nachbarn B auf dem Weg parken, es ist ja am Ende ihr Grundstück, und darf A "gezwungen" werden, klingeln zu müssen, wenn er weg will?
Zumindest einmal machte keiner auf und A konnte erst später los. Zumal das auch sehr einengend ist, wenn man nicht frei fahren kann.
Vielen Dank,
Tobias
Besitzer des dienenden Grundstück parken uns zu
Moderator: Klaus
Re: Besitzer des dienenden Grundstück parken uns zu
B darf ds machen was immer B auf seinem Grundstück machen will. Jedoch muss B auf Zuruf Platz machen, also in der Nähe sein oder gleich wieder kommen um in der Nähe zu sein. Also B und Entladen,da müsste B sogar etwas warten... angemessen. (Kiste hochtragen ist ok,kurz mal aufs Klo nicht)
Das ganze ist natürlich schwer zu beweisen. Ich würde warten bis B parkt und ich sicher bin das er rein geht. Dann die Polizei rufen und erklären das auf Klingeln keiner aufmacht. Die Polizisten mögen das bitte produkollieren, danach eine einstweilige Verfügung beantragen die im das untersagt. Die Anwaltskosten hat er zu tragen..... Jedoch.....vor Gericht und auch hoher See
Man könnte ihn auch einfach so auffordern eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu unterscheiben.
Oder, sobald er steht rausfahren und nach 5 Minuten wiederkommen......und dann nochmal
Mein Nachbar hatte dann ein Tor errichtet, das ich immer auf und zumachen musste
Das ganze ist natürlich schwer zu beweisen. Ich würde warten bis B parkt und ich sicher bin das er rein geht. Dann die Polizei rufen und erklären das auf Klingeln keiner aufmacht. Die Polizisten mögen das bitte produkollieren, danach eine einstweilige Verfügung beantragen die im das untersagt. Die Anwaltskosten hat er zu tragen..... Jedoch.....vor Gericht und auch hoher See
Man könnte ihn auch einfach so auffordern eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu unterscheiben.
Oder, sobald er steht rausfahren und nach 5 Minuten wiederkommen......und dann nochmal
Mein Nachbar hatte dann ein Tor errichtet, das ich immer auf und zumachen musste
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !