Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Moderator: Klaus
Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Hallo,
ich bin etwas verzweifelt, A sind seit kurzem in A neuen Haus und jetzt steht Ärger an.
Geh- und Fahrtrecht sind im Grundbuch verankert, von allen unterschrieben. A muss B geh und fahrtrecht über sein Grundstück gewähren. Jetzt ist das Haus fertig und plötzlich merkt B dass das ihm eingeräumte fahrtrecht nicht ausreicht, er mit seinem Auto nicht rumkommt. B benutzt nun ohne A zu fragen dessen Grundstück. A will Nun einen Zaun bauen um sein Grundstück, dass nur das eingeräumte geh und fahrtrecht genutzt werden kann.
Darf A das?
Danke
ich bin etwas verzweifelt, A sind seit kurzem in A neuen Haus und jetzt steht Ärger an.
Geh- und Fahrtrecht sind im Grundbuch verankert, von allen unterschrieben. A muss B geh und fahrtrecht über sein Grundstück gewähren. Jetzt ist das Haus fertig und plötzlich merkt B dass das ihm eingeräumte fahrtrecht nicht ausreicht, er mit seinem Auto nicht rumkommt. B benutzt nun ohne A zu fragen dessen Grundstück. A will Nun einen Zaun bauen um sein Grundstück, dass nur das eingeräumte geh und fahrtrecht genutzt werden kann.
Darf A das?
Danke
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Eigentlich ist ein Geh und Fahrecht 3,5 Meter breits und ausreichen um von der Straße nach B zu gelangen. Was also sollte da nicht reichen.
Wie sieht denn der Grundbucheintrag aus und der bei der Eintragung vorhandene Weg. Und weil das das nächste Problem werden wird: Was steht im Baulastenverzeichnis.
Wie sieht denn der Grundbucheintrag aus und der bei der Eintragung vorhandene Weg. Und weil das das nächste Problem werden wird: Was steht im Baulastenverzeichnis.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Der Weg hat einen rechten Winkel, dort ist es etwas eng. Es gibt ein Dreieck was die beiden Wege verbindet, aber nur auf einer Seite, man müsste also vorwärts hinter und rückwärts dann seitlich ins Grundstück von A.
Mit kleeinen Autos geht das...
Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht.
Mit kleeinen Autos geht das...
Baulastenverzeichnis gibt es in Bayern nicht.
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Gab es den Weg vor den Wegerecht ? Und was steht denn im Grundbuch genau drin.
Man müsste schon mal prüfen was als Wegerecht vereinbart wurde. Da stehen selten genaue Maße
Ist doch alles A*s Grundstück.B benutzt nun ohne A zu fragen dessen Grundstück. A will Nun einen Zaun bauen um sein Grundstück, dass nur das eingeräumte geh und fahrtrecht genutzt werden kann.
Man müsste schon mal prüfen was als Wegerecht vereinbart wurde. Da stehen selten genaue Maße
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Es wurde alles neu erschlossen, die Wege haben alle eine Breite von 3m. Im Grundbuch ist eine Skizze hinterlegt (die Grundstücke sind nicht sehe groß) man kann anhand der Skizze den Weg eindeutig nachvollziehen.
Im Grundbuch steht: geh und fahrtrecht wie in der Skizze eingetragen.
Im Grundbuch steht: geh und fahrtrecht wie in der Skizze eingetragen.
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Es ist kaum zu glauben das dem Bauamt ein 3 Meter breiter Weg zu Erschließung des hinteren Grundstücks genügt hat. Daher meine Frage nach der Baulast. Üblich sind 3,5 und bei Kurven entsprechend mehr.
Auch wird man mit einer Skizze, bei der rechts und links des Weges Platz ist keine 3 Meter durchsetzen können wenn da eine Kurve ist. Oder besteht die Kurve auf dessen Grundstück, wäre als seine Schuld.
Ich würde keinen Zaun aufstellen der einen 3 Meter breiten Weg hinterlässt. Aber ich kenne weder Skizze noch Grundbucheintrag, noch gegebenheiten bei der Eintragung. Und vor allen die Reihenfolge ......
Auch wird man mit einer Skizze, bei der rechts und links des Weges Platz ist keine 3 Meter durchsetzen können wenn da eine Kurve ist. Oder besteht die Kurve auf dessen Grundstück, wäre als seine Schuld.
Ich würde keinen Zaun aufstellen der einen 3 Meter breiten Weg hinterlässt. Aber ich kenne weder Skizze noch Grundbucheintrag, noch gegebenheiten bei der Eintragung. Und vor allen die Reihenfolge ......
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Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Ok, ja verstehe ich. 3m sind bei uns üblich.
Die Frage wäre, wenn der Bauträger wohlwissentlich das Grundstück A in einem Zustand verkauft, wo die Erreichbarkeit von Grundstück B nicht mit jedem fzg garantiert werden kann, also das fahrtrecht so knapp auslegt, wer ist jetzt hier im Recht?
Angenommen die Baulast selbst wurde nicht so umgesetzt wie vom Bauamt gefordert?
Die Frage wäre, wenn der Bauträger wohlwissentlich das Grundstück A in einem Zustand verkauft, wo die Erreichbarkeit von Grundstück B nicht mit jedem fzg garantiert werden kann, also das fahrtrecht so knapp auslegt, wer ist jetzt hier im Recht?
Angenommen die Baulast selbst wurde nicht so umgesetzt wie vom Bauamt gefordert?
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Also ohne ein Bild, Plan oder sonst was ??????
Scheinbar ist das bei A ein Weg auf einem Acker, der Weg macht einen Knick. Denn der Nachbar B kann ja wenn er neben den Weg ranigiert durchfahren? Festgelegt ist eine grobe Skizze und sonst gar nix.
A
meint nun der Weg wäre 3 Meter, weil das immer so ist in "Üblichhausen"
B
meint der Weg wäre der Platz den er braucht und fährt in den Dreck neben dem Weg
So würde ich sagen B hat Recht. Denn die Ausübungsfläche ist das Grundstück von A und die Breite des Weges stellt keine EInschränkung dar
Scheinbar ist das bei A ein Weg auf einem Acker, der Weg macht einen Knick. Denn der Nachbar B kann ja wenn er neben den Weg ranigiert durchfahren? Festgelegt ist eine grobe Skizze und sonst gar nix.
A
meint nun der Weg wäre 3 Meter, weil das immer so ist in "Üblichhausen"
B
meint der Weg wäre der Platz den er braucht und fährt in den Dreck neben dem Weg
So würde ich sagen B hat Recht. Denn die Ausübungsfläche ist das Grundstück von A und die Breite des Weges stellt keine EInschränkung dar
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Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Ist schon etwas her, aber hat es hier eine Lösung gegeben? Ich bin ja der Auffassung, wenn es eine Skizze gibt, dann ist das der Bereich des Wegerechts. Wenn man vom Weg abkommt fährt man über privaten nicht vom Wegerecht belegten Grund. Geht hier dann was kaputt und sei es nur ein Blumenbeet, dann ist doch B Schuld und A muß nicht hinnehmen, dass jemand auf seinem privaten Grund herum fährt. B hat doch durch Unterschrift bestätigt, dass ihm der eingetragene Weg reicht.
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Wenn dann hätte man ihn einen strafbewerte Unterlassungsvereinbarung unterschreiben lassen. Nach dem Motto: Fahre ich außerhalb des Weges zahle ich 1000 Euro für jeden Fall der Überschreitung. Das wirkt.B hat doch durch Unterschrift bestätigt, dass ihm der eingetragene Weg reicht.
Kann man auch gerichtlich durchsetzen.
über das ihm der Weg reicht, bedeutet nicht das er nicht außerhalb des Weges fahren wird ???
Am einfachsten sind ein paar Findlinge.
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Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Genau, also ob nun Findling oder Zaun. Er hat den Vertrag incl. Zeichnung unterschrieben und alles was auf der Skizze nicht mit einem Wegerecht belastet ist, sollte auch nicht überfahren werden. Wenn es doch passiert, ist es sicher ok, wenn es durch Findling oder Zaun verhindert. Ich finde sogar den Zaun besser, der ist für den Fahrer sicher leichter einzusehen, wie ein kleiner Findling unten am Boden...
Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Der Nachteil am Zaun ist das man bei Beschädigung nicht wissen muss wer es war, sondern es auch beweisen.
Da reicht es nicht zu sagen das nur der Nachbar durchfährt.
Wenn der Stein am Abend anders liegt, ist die Strafe bereits erteilt ))
Da reicht es nicht zu sagen das nur der Nachbar durchfährt.
Wenn der Stein am Abend anders liegt, ist die Strafe bereits erteilt ))
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Re: Geh- und Fahrtrecht mal wieder
Bitte bedenkt, dass die Benutzung eines Weges, der für gewöhnliche Autos geplant und eingetragen wurde, mit Wohnmobilen und LKWs eine Ausweitung der Dienstbarkeit ist, die der Belastete nicht hinzunehmen hat. D.h. wenn er eine zu grosse Karre für seine Zufahrt kauft, ist es sein Problem, wie er durchkommt.
Wenns nur an einer Stelle ist und dort nichts kaputt gehen kann, würde ich ihn lassen.
Wenns nur an einer Stelle ist und dort nichts kaputt gehen kann, würde ich ihn lassen.