Ich hätte da mal ein interessante Frage die mich auch befasst.
Dies ist nur ein Beispiel und spiegelt keinen aktuellen Fall wider.
A und B haben vor Jahren gemeinsam vor Gericht einen Vergleich geschlossen. B darf seit dem, den Parkplatz auf dem Grundstück von A mitbenutzen. Ein Eintrag im Grundbuch besteht nicht, jedoch ein Eintrag im Baulastenverzeichnis das B diesen Parkplatz nutzen darf.
Nun hat A das Grundstück an C verkauft. C sagt nun zu B, er dürfe den Parkplatz nicht mehr nutzen. B hingegen besteht darauf und pocht auf den Vergleich und die Baulast.
Die Rechtslage ist doch nun so: B hat mit dem Verkauf von Grundstück A, gar keine Rechte mehr den Parkplatz zu nutzen. Es besteht keine Einigung zwischen C und B. Und auf die Baulast kann er sich nicht stützen.
Das ist doch richtig oder?
Wie geschrieben, der Fall ist nur ausgedacht und es geht hauptsächlich um den Vergleich der geschlossen wurde.
Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Moderator: Klaus
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Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Das ist QuatschEin Eintrag im Grundbuch besteht nicht, jedoch ein Eintrag im Baulastenverzeichnis das B diesen Parkplatz nutzen darf.
Baulasten sind Ansprüche der Gemeinde gegen A. B hat keinen eigenen Anspruch. Daher war der Vergleich eher ein Ausdruck dessen das A Angst hatte zu verlieren. Und dem Richter war jeder Vergleich recht - hauptsache A und B gehen endlich.
Jetzt muss A den Anspruch erneut durchsetzen und hoffen das C die Hosen voll hat und dem windigen Vergleich auch zustimmt.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Okay das klingt logisch.
Das würde aber auch heißen, selbst wenn der Nachfolger von A ein Angehöriger ist bzw. ein Verwandter und das Objekt, egal wie erworben hat, würde B auch keinen Anspruch mehr haben.
Der Vergleich galt ja nur zwischen dem vorherigen Eigentümer von A und dem aktuellen Eigentümer von B?
Das würde aber auch heißen, selbst wenn der Nachfolger von A ein Angehöriger ist bzw. ein Verwandter und das Objekt, egal wie erworben hat, würde B auch keinen Anspruch mehr haben.
Der Vergleich galt ja nur zwischen dem vorherigen Eigentümer von A und dem aktuellen Eigentümer von B?
Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Da wir die Sippenhaft vor langer Zeit abgeschafft haben .....neuer Eigentümer neues Spiel.
Der Vergleich war eh für die Katz da man den niemals ohne erneute Klage durchsetzen konnte.
Der Vergleich war eh für die Katz da man den niemals ohne erneute Klage durchsetzen konnte.
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Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Okay. Das klingt ebenfalls logisch.
Warum sollte auch ein neuer Eigentümer, egal oben verwandt oder nicht, für die Dummheit des anderen aufkommen.
Gilt das eigentlich auch für Wegerechte? Das ist ja unser Lieblingsthema
Warum sollte auch ein neuer Eigentümer, egal oben verwandt oder nicht, für die Dummheit des anderen aufkommen.
Gilt das eigentlich auch für Wegerechte? Das ist ja unser Lieblingsthema
Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
<<A und B haben vor Jahren gemeinsam vor Gericht einen Vergleich geschlossen. B darf seit dem, den Parkplatz auf dem Grundstück von A mitbenutzen. Ein Eintrag im Grundbuch besteht nicht, jedoch ein Eintrag im Baulastenverzeichnis das B diesen Parkplatz nutzen darf.
Nun hat A das Grundstück an C verkauft. C sagt nun zu B, er dürfe den Parkplatz nicht mehr nutzen. B hingegen besteht darauf und pocht auf den Vergleich und die Baulast. <<
Da gab es ein Urteil dazu. Die Grundstücke A+B mussten sich per Baulast verpflichten Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Dann gab es einen Eigentümerwechsel, und C wollte nicht mehr.
C musste sich an die Baulastverpflichtung halten und Parkplätze anbieten, konnte aber Geld verlangen. A verpflichtete sich damals dies kostenlos zu machen. C muß das nicht kostenlos machen, weil dies per Grunddienstbarkeit und Vertrag nicht zugesichert war.
Die Baulast wird durch zur Verfügungstellung von Parkplätzen erfüllt.
Nun hat A das Grundstück an C verkauft. C sagt nun zu B, er dürfe den Parkplatz nicht mehr nutzen. B hingegen besteht darauf und pocht auf den Vergleich und die Baulast. <<
Da gab es ein Urteil dazu. Die Grundstücke A+B mussten sich per Baulast verpflichten Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Dann gab es einen Eigentümerwechsel, und C wollte nicht mehr.
C musste sich an die Baulastverpflichtung halten und Parkplätze anbieten, konnte aber Geld verlangen. A verpflichtete sich damals dies kostenlos zu machen. C muß das nicht kostenlos machen, weil dies per Grunddienstbarkeit und Vertrag nicht zugesichert war.
Die Baulast wird durch zur Verfügungstellung von Parkplätzen erfüllt.
Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Dann wendet man sich an die Gemeinde, die die Baulast hält. Wenn die Lust hat sorgt Sie für Plätze. Nur wie zwingt man die Aktiv zu werden. ??!?
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Re: Allgemein: Vergleich zwischen zwei Parteien nach Eigentumswechsel
Die Baubehörde wird gar nichts tun. Da die Plätze vorhanden sind. Warum sollten sie plätze schaffen? Das artet ja in Arbeit aus und kostet Geld und Geld haben die meisten Städte und Gemeinden ja bekanntlich nicht.
Wenn B aber das Angebot von C ablehnt, die Parkplätze gegen ein entgelt zu nutzen, dann kann die Baulast auch ohne Zustimmung von B gelöscht werden. Weil B einem Nutzungsvertrag nicht zugestimmt und C somit nicht rechtswidrig gehandelt hat. Dies könnte C zur not dann auch einklagen.
Aber das ist ein anderes Thema. Es ging ja darum ob ein Vergleich noch bestand hat, wenn der Eigentümer wechselt.
Wenn B aber das Angebot von C ablehnt, die Parkplätze gegen ein entgelt zu nutzen, dann kann die Baulast auch ohne Zustimmung von B gelöscht werden. Weil B einem Nutzungsvertrag nicht zugestimmt und C somit nicht rechtswidrig gehandelt hat. Dies könnte C zur not dann auch einklagen.
Aber das ist ein anderes Thema. Es ging ja darum ob ein Vergleich noch bestand hat, wenn der Eigentümer wechselt.