Behörde will Baulast durchsetzen
Moderator: Klaus
Behörde will Baulast durchsetzen
Guten Morgen,
Folgendes Problem stellt sich. A und B haben zwei hintereinander liegende Grundstücke. Das Grundstück von B wird über das Grundstück von A angefahren. Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht.
A hat aber eine Baulast zur baurechtlichen Erschließung ( ohne Wege oder Fahrrecht) im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine Grunddienstbarkeit existiert wie erwähnt nicht. Hat B jetzt das Recht über das Grundstück von A zu fahren? Die Baubehörde sagt ja.
Danke für eure Zeit.
Gruß
Vogt77
Folgendes Problem stellt sich. A und B haben zwei hintereinander liegende Grundstücke. Das Grundstück von B wird über das Grundstück von A angefahren. Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht.
A hat aber eine Baulast zur baurechtlichen Erschließung ( ohne Wege oder Fahrrecht) im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine Grunddienstbarkeit existiert wie erwähnt nicht. Hat B jetzt das Recht über das Grundstück von A zu fahren? Die Baubehörde sagt ja.
Danke für eure Zeit.
Gruß
Vogt77
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Die Baulast erlaubt keine privatrechtiche Nutzung. Die Gemeinde kann da auch nichts erlauben. Jedoch verlangen das der Weg bestehen bleibt.
Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht.
Dann hat B wohl einen weiteren Zugag und braucht den Weg nicht ? Wurde dabei nicht auch die Baulast besprochen. Gibts ein Urteil ?! Denn ein Vergleich kann auch zu Unrecht erlassen werden.
Ich würde, da B ja einen weiteren Weg hat, die Löschung der Baulast betreiben.
Nach langem Rechtsstreit wurde geklärt, dass privatrechtlich keinerlei Ansprüche von B bestehen. Auch kein Notwegerecht.
Dann hat B wohl einen weiteren Zugag und braucht den Weg nicht ? Wurde dabei nicht auch die Baulast besprochen. Gibts ein Urteil ?! Denn ein Vergleich kann auch zu Unrecht erlassen werden.
Ich würde, da B ja einen weiteren Weg hat, die Löschung der Baulast betreiben.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, ein Urteil gibt es. Aber zivilgerichtlich. Hier gibt es wie gesagt keine Rechte von B.. Es gibt eine zweite Zuwegung, die als Notweg dienen könnte.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde sieht das anders
und jetzt liegt unser Fall beim OVG da, wir die erste Instanz bereits verloren haben. Hier wird ein Urteil vom VG Gelsenkirchen angeführt, dass eben besagt, dass eine öffentlich rechtliche Baulast, doch ein befahren und begehen für jedermann erlaubt.
Gruß
Vogt77
Ja, ein Urteil gibt es. Aber zivilgerichtlich. Hier gibt es wie gesagt keine Rechte von B.. Es gibt eine zweite Zuwegung, die als Notweg dienen könnte.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde sieht das anders
und jetzt liegt unser Fall beim OVG da, wir die erste Instanz bereits verloren haben. Hier wird ein Urteil vom VG Gelsenkirchen angeführt, dass eben besagt, dass eine öffentlich rechtliche Baulast, doch ein befahren und begehen für jedermann erlaubt.
Gruß
Vogt77
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Das ergibt jetzt wenig Sinn
Wenn A B verklagt ist das ein Amtsgericht, es geht weiter an ein Land oder Oberlandesgericht. Da bring ein Verwaltunsgericht als "Muster" nichts. Richtig ist aber das die Gemeinde aus Ihrer Baulast was machen kann. Da heisst aber nicht das eine A nun von B etwas verlangen kann.
Ich denke mal hier vermischt der Anwalt einiges und könnte evtl auf dem Holzweg sein.
Wenn dann müsste die Stadt den Weg einklagen, denn die haben ein Recht. Wäre ein Baulast das selbe wie eine Grunddenstbarkeit dann bräuchte man nicht zwei Rechte.
Hier wäre mal zu prüfen wie das gefangene Grundstück entstanden ist. Denn man kann nicht einen Notweg bei einem Dritten verlangen, wenn z.b. A und B geteilt wurde.
Aber dazu müsste man das Urteil lesen
Wenn A B verklagt ist das ein Amtsgericht, es geht weiter an ein Land oder Oberlandesgericht. Da bring ein Verwaltunsgericht als "Muster" nichts. Richtig ist aber das die Gemeinde aus Ihrer Baulast was machen kann. Da heisst aber nicht das eine A nun von B etwas verlangen kann.
Aktenzeichen bitte oder irgenwo online stellendass eben besagt, dass eine öffentlich rechtliche Baulast, doch ein befahren und begehen für jedermann erlaubt
Ich denke mal hier vermischt der Anwalt einiges und könnte evtl auf dem Holzweg sein.
Wenn dann müsste die Stadt den Weg einklagen, denn die haben ein Recht. Wäre ein Baulast das selbe wie eine Grunddenstbarkeit dann bräuchte man nicht zwei Rechte.
Klingt mehr nach einer öffentlichen Widmung. Das das Befahren von "Jedermann" geht weit über eine Grunddienstbarkeit hinaus.doch ein befahren und begehen für jedermann erlaubt.
Es gibt eine zweite Zuwegung, die als Notweg dienen könnte.
Hier wäre mal zu prüfen wie das gefangene Grundstück entstanden ist. Denn man kann nicht einen Notweg bei einem Dritten verlangen, wenn z.b. A und B geteilt wurde.
Aber dazu müsste man das Urteil lesen
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Ich habe hier etwas missverständlich geantwortet. Sorry
Im Verlauf war es so, dass B gegen A einen zivilprozess geführt hat, bei dem es um das Wegerecht, bzw. Notwegercht ging. Ergebnis nach zwei Instanzen war, kein Notwegerecht und kein Fahr- oder Gehrecht.
Darauf hat A einen umlegbarer Sperrpfosten errichtet, um den Durchgangsverkehr einzudämmen. Es hatten sich auch bereits zwei Gewerbebetriebe niedergelassen.
Dann wurde von B über die Behörde eine Ordnungsverfügung erwirkt, die zum Inhalt hatte, dass der Sperrpfosten eine Bebauung sei und das die Baulast das Befahren für jedermann zu jederzeit beinhaltet.
Vor dem VG Gericht wurde der erste Prozess aus sicht von A verloren und geht jetzt in die zweite Instanz. Begründung war wie gesagt das Urteil des VG Gelsenkirchen Urteil vom 12. Juli 2012 · Az. 5 K 2628/10
Im Verlauf war es so, dass B gegen A einen zivilprozess geführt hat, bei dem es um das Wegerecht, bzw. Notwegercht ging. Ergebnis nach zwei Instanzen war, kein Notwegerecht und kein Fahr- oder Gehrecht.
Darauf hat A einen umlegbarer Sperrpfosten errichtet, um den Durchgangsverkehr einzudämmen. Es hatten sich auch bereits zwei Gewerbebetriebe niedergelassen.
Dann wurde von B über die Behörde eine Ordnungsverfügung erwirkt, die zum Inhalt hatte, dass der Sperrpfosten eine Bebauung sei und das die Baulast das Befahren für jedermann zu jederzeit beinhaltet.
Vor dem VG Gericht wurde der erste Prozess aus sicht von A verloren und geht jetzt in die zweite Instanz. Begründung war wie gesagt das Urteil des VG Gelsenkirchen Urteil vom 12. Juli 2012 · Az. 5 K 2628/10
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Noch ein kurzer Nachtrag. Nach Aussage der Baubehörde, hätte sie auch das Wegerecht für B ohne den eingebrachten Sperrpfosten durchsetzen wollen. Es ist tatsächlich so, dass aus Sicht der Behörde, eine öffentlich rechtliche Baulast ausreichend ist und keine Grunddienstbarkeit o.ä. benötigt wird. Sie beruft sich hier auf §4 Abs.1 BauO NRW und stellt fest, dass die Gefahrenabwehr eben dieses Fahrrecht für jeden beinhaltet.
Die Baulast hat nichteinmal ein Fahrrecht expliziet formuliert. Hier heißt es:" Die gekennzeichnete Fläche wird zur Erschließung der hinterliegenden Grundstücke freigehalten. Eine Bebauung oder sonstige Nutzung, die der baurechtlichen Erschließung entgegensteht finden nicht statt."
Die Folgen dieses VG Gerichtsurteils, waren hupende Nachbarn, die immer wieder über unser Grundstück fahren.
Vielen Dank für eure Zeit. Manchmal hat man das Gefühl man ist einer Willkür ausgesetzt, gegen die man sich nur schwer durchsetzen kann.
Die Baulast hat nichteinmal ein Fahrrecht expliziet formuliert. Hier heißt es:" Die gekennzeichnete Fläche wird zur Erschließung der hinterliegenden Grundstücke freigehalten. Eine Bebauung oder sonstige Nutzung, die der baurechtlichen Erschließung entgegensteht finden nicht statt."
Die Folgen dieses VG Gerichtsurteils, waren hupende Nachbarn, die immer wieder über unser Grundstück fahren.
Vielen Dank für eure Zeit. Manchmal hat man das Gefühl man ist einer Willkür ausgesetzt, gegen die man sich nur schwer durchsetzen kann.
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Das ist wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn. Der eine merkts, der andere sieht tausende.Manchmal hat man das Gefühl man ist einer Willkür ausgesetzt, gegen die man sich nur schwer durchsetzen kann.
Ich denke mal die Baulast war bekannt und man kann auch als Laie erkennen das ein vorhandener Weg benutzt werden würde als man kaufte. Warum also jetzt die Verwunderung das der Weg tatsächlich benutzt wird.
Wenn einer hubt, Nummer aufschreiben und anzeigen. Wenn die ersten 100 bezahlt haben wird es leiser. Und man ist auch bei einer Baulast nicht verpflichtet den Weg zu unterhalten - evtl geht der Weg ja unter.
Interessant wäre nun die Anbringung eines Tores ??
Was mich bei den Urteil verwundert ist die quasi "öffentliche Nutzung", da sehe ich einen Ansatzpunkt. Wenn die Stadt den Weg offentlich nutzen will gäbe es die Widmung als Straße. Dann zahlt die Stadt die Unterhaltskosten. Hier eine Enteignung durch eine Baulast durchzuführen ist doch etwas übertrieben. Ich denke mal ein Tor mit einer begrenzten Anzahl an Schlüssel + Feuerwegöffnung sollte auch reichen
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Danke für die ehrliche Antwort. Nun war der Weg zwar da, aber der zweite eben auch. Eine Nutzung über ausschließlich den ersten Weg war nie geplant. Deshalb die Baulast ohne ausgewiesenes Fahrrecht.
Was die das Tor angeht, waren wir mit einem umlegbaren Sperrpfosten ja schon so weit. Die Behörde sieht es als Bebauung und schreitet sofort ein.
Was die das Tor angeht, waren wir mit einem umlegbaren Sperrpfosten ja schon so weit. Die Behörde sieht es als Bebauung und schreitet sofort ein.
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Die Frage die sich stellt ist, kann eine Behörde eine öffentliche Baulast derart ausweiten, dass der private Zugangs-und Abgangsverkehr für jedermann eingeschlossen ist, oder nicht?!
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Da bin ich leider überfragt, ich würde sagen "Nein" und wenn ja dann nicht so. Es kommt aber auch sehr drauf an, wer das wie und warum was nutzt, Vor allen sollte man mal recherchieren wie die Baulast enstand, wie die Grundstücke die jetzt keine öffentlich gesicherten Zugang haben, entstanden. Die Baulast hat je einen Grund.
z.b. Baulast für die Zufahrt zu einem Gartengrundstück - da kann dann kein Flughafen gebaut werden.
Bei der Baulast gehts normalerweise darum das Grundstücke geteilt wurden und so abgesichert wird das es eine Erschließung durch die öffentliche Hand gibt
Ich würde den Weg auf beiden Seiten einzäunen und mit Geschwindigkeits Pollern sichern und verkommen lassen. Mal nen schweren Laster drüber fahren, das ruiniert den Weg schnell
z.b. Baulast für die Zufahrt zu einem Gartengrundstück - da kann dann kein Flughafen gebaut werden.
Bei der Baulast gehts normalerweise darum das Grundstücke geteilt wurden und so abgesichert wird das es eine Erschließung durch die öffentliche Hand gibt
Ich würde den Weg auf beiden Seiten einzäunen und mit Geschwindigkeits Pollern sichern und verkommen lassen. Mal nen schweren Laster drüber fahren, das ruiniert den Weg schnell
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Lustig wäre eine Kette und ein Student der den Pförtner spielt. Kann der Fahrer einen Berechtigten benennen oder ist ein Berechtigter darf er durch, wenn nicht dann eben nicht.
Dazu einen Unberechtgten organisieren der die Polizei ruft und die Presse
Ich würde eh mal einen Unberechtigten auf Unterlassung verklagen. Dazu braucht man ein "Privatwegschild". Den ich sehe nicht warum Dritte über den Weg sollten. Baulast hin oder her.
Dazu einen Unberechtgten organisieren der die Polizei ruft und die Presse
Ich würde eh mal einen Unberechtigten auf Unterlassung verklagen. Dazu braucht man ein "Privatwegschild". Den ich sehe nicht warum Dritte über den Weg sollten. Baulast hin oder her.
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe es auch so, dass eine Baulast kein privates Fahrrecht beinhaltet. Momentan liegt die Berufung beim OVG. Mal sehen was kommt. Werde berichten.
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Im Zweifel habe ich zwei nebeneinanderstehende Urteile. Eines vom OVG was eine Überfahrt öffentlichrechtlich erlaubt und eines vom OLG, dass eine Überfahrt privatrechtl. verbietet.
Welches würde da wohl zählen?
Gruß
Vogt77
Welches würde da wohl zählen?
Gruß
Vogt77
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Wie sagt der Anwalt so nett: Es kommt drauf an
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Worauf kommt es denn an? Hast du da einen speziellen Gedanken?
Nochmals vielen Dank für deine Zeit.
Nochmals vielen Dank für deine Zeit.
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
1. Auf den Vortrag und Anträge der Parteien
2. Auf das Gesetz
Wenn 2 auch nur etwas unklar ist, auf 1 und ob der Kaffee des Richters morgens gewirkt hat.
Da man aber eh nur 1. beeinflussen kann, ist es wichtig dem Richter genau vorzukauen was er wieder auswerfen soll.
Man darf nicht davon ausgehen das der Anwalt oder gar der Richter/in selber aktiv suchen und ermitteln.
2. Auf das Gesetz
Wenn 2 auch nur etwas unklar ist, auf 1 und ob der Kaffee des Richters morgens gewirkt hat.
Da man aber eh nur 1. beeinflussen kann, ist es wichtig dem Richter genau vorzukauen was er wieder auswerfen soll.
Man darf nicht davon ausgehen das der Anwalt oder gar der Richter/in selber aktiv suchen und ermitteln.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Sehe ich auch so.
Aber was, wenn wir nun vor dem OVG verlieren. Welches Urteil hat mehr Gewicht?
Aber was, wenn wir nun vor dem OVG verlieren. Welches Urteil hat mehr Gewicht?
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Das hätte der Anwalt erklären können - am Anfang.
Die Nachbar/Besuchern haben keine Recht. Die Stadt hat ein Recht das Sie den Nachbar/Besuchern überlässt. Würde man den Nachbar/Besuchern den Weg versperren gehen die zur Stadt und meckern, die Stadt klagt dann........ Selber klagen können die nicht
Die Stadt hat das Problem aktiv zu werden da Sie die Grundstücke über die Baulast erschlossen hat und dafür von den Anlieger Geld verlangt hat.
Nur würde ich sagen das dies auch mit Pfosten und Schlüssel geht. Alle normalen Wegerechtsbesitzer müssen das auch hinnehmen.
Die Nachbar/Besuchern haben keine Recht. Die Stadt hat ein Recht das Sie den Nachbar/Besuchern überlässt. Würde man den Nachbar/Besuchern den Weg versperren gehen die zur Stadt und meckern, die Stadt klagt dann........ Selber klagen können die nicht
Die Stadt hat das Problem aktiv zu werden da Sie die Grundstücke über die Baulast erschlossen hat und dafür von den Anlieger Geld verlangt hat.
Nur würde ich sagen das dies auch mit Pfosten und Schlüssel geht. Alle normalen Wegerechtsbesitzer müssen das auch hinnehmen.
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Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Wenn man davon ausgeht, dass die Baulast ein Wege und Fahrrecht enthält sehe ich das auch so. Enthält sie aber meiner Meinung nach nicht. §4 Abs 1 BauO NRW ist ein Recht der Gefahrenabwehr. Wie soll man da den Bogen zur privatrechtlichen Nutzung für alle schlagen? Das ist Meiner Meinung nach völlig ausufernd geurteilt von VG Gelsenkirchen.
Das Amt hat hier etwas versäumt und versucht den Fehler wieder auszubügeln.
Das Amt hat hier etwas versäumt und versucht den Fehler wieder auszubügeln.
Re: Behörde will Baulast durchsetzen
Das alles spielt keine Rolle
Die Gemeinde hat eine Baulast, damit wird das Grundstück erschlossen. Der Weg muss also frei sein. Alles andere geht die Gemeinde nichts an. Es gelten nicht die Regeln für Wegerechte (Ausweitung).
Ob man nun Ansprüche gegen die Störer hat müsse man jetzt vor dem Amtgericht klären wenn man den Störer verklagt.
Vor dem Verwaltungsgericht wird wohl nur geklärt ob da ein Pfosten ran darf, nicht aus welchem Grund.
Würde ich jedenfalls sagen. Aber das ist schon ein spezieller Fall.
Die Gemeinde hat eine Baulast, damit wird das Grundstück erschlossen. Der Weg muss also frei sein. Alles andere geht die Gemeinde nichts an. Es gelten nicht die Regeln für Wegerechte (Ausweitung).
Ob man nun Ansprüche gegen die Störer hat müsse man jetzt vor dem Amtgericht klären wenn man den Störer verklagt.
Vor dem Verwaltungsgericht wird wohl nur geklärt ob da ein Pfosten ran darf, nicht aus welchem Grund.
Würde ich jedenfalls sagen. Aber das ist schon ein spezieller Fall.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !